Gesetze / Wahlordnung für die Sozialversicherung
SVWO§ 89 Gebührenfreiheit
Stand: 10.06.2019
Für die Ausstellung von Bescheinigungen, die in dieser Verordnung vorgesehen sind, werden Gebühren nicht erhoben.
Gesetze / Wahlordnung für die Sozialversicherung
SVWOStand: 10.06.2019
Für die Ausstellung von Bescheinigungen, die in dieser Verordnung vorgesehen sind, werden Gebühren nicht erhoben.