Gesetze / Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz
SUG§ 41 Einschränkung von Grundrechten
Stand: 01.01.2025
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- OVG Saarland, 26.06.2009 – 3 A 154/08Zitiert von 4
- VG Saarland Saarlouis, 14.09.2007 – 1 K 90/06Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.