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§ 73 SOOSA (Sachsen) — Unterrichtszeit, Schuljahr, Ferien, unterrichtsfreie Tage

Schulordnung Ober- und Abendoberschulen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Unterricht wird in der Regel an 5 Wochentagen von Montag bis Freitag erteilt und findet überwiegend am Abend statt. Er wird möglichst gleichmäßig auf die einzelnen Wochentage verteilt.

(2) § 14 Absatz 3 und 4 Satz 1 sowie § 15 gelten entsprechend.