Inklusiv unterrichtete Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erhalten am Ende des Abgangsjahres ein Zeugnis zur Schulentlassung, das einen Vermerk über die inklusive Unterrichtung an der Schulart Oberschule enthält.
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Inklusiv unterrichtete Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erhalten am Ende des Abgangsjahres ein Zeugnis zur Schulentlassung, das einen Vermerk über die inklusive Unterrichtung an der Schulart Oberschule enthält.