Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Rutschung P“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …§ 6 Pflege- und Entwicklungsgrundsätze
Stand: 26.08.2026
Grundsätze der Pflege und Entwicklung des Naturschutzgebietes sind,
1. die Flächen in der Sonderschutzzone weiterhin ihrer natürlichen Sukzession zu überlassen und anthropogene Störungen weitestgehend auszuschließen;
2. in Waldbeständen außerhalb der Sonderschutzzone durch gezielte Pflege naturnahe Waldbestände zu entwickeln;
3. Offenlandbereiche außerhalb der Sonderschutzzone offen zu halten, soweit dies aus Artenschutzgründen erforderlich ist.