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Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …

§ 6 Pflege- und Entwicklungsgrundsätze

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Grundsätze der Pflege und Entwicklung des Naturschutzgebietes sind,

1. die Flächen in der Sonderschutzzone weiterhin ihrer natürlichen Sukzession zu überlassen und anthropogene Störungen weitestgehend auszuschließen;

2. in Waldbeständen außerhalb der Sonderschutzzone durch gezielte Pflege naturnahe Waldbestände zu entwickeln;

3. Offenlandbereiche außerhalb der Sonderschutzzone offen zu halten, soweit dies aus Artenschutzgründen erforderlich ist.

§ 5 § 7