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§ 6 SN-9759 (Sachsen) — Pflege- und Entwicklungsgrundsätze

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Rutschung P“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Grundsätze der Pflege und Entwicklung des Naturschutzgebietes sind,

1. die Flächen in der Sonderschutzzone weiterhin ihrer natürlichen Sukzession zu überlassen und anthropogene Störungen weitestgehend auszuschließen;

2. in Waldbeständen außerhalb der Sonderschutzzone durch gezielte Pflege naturnahe Waldbestände zu entwickeln;

3. Offenlandbereiche außerhalb der Sonderschutzzone offen zu halten, soweit dies aus Artenschutzgründen erforderlich ist.