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Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen MahngerichtsArtikel 2
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9336/2#abs-1 (1) Die Mahnverfahren werden beim Amtsgericht Aschersleben maschinell bearbeitet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9336/2#abs-2 (2) Das Land Sachsen-Anhalt stattet das gemeinsame Mahngericht mit Personal und Sachmitteln aus.