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Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen MahngerichtsArtikel 3
Stand: 26.08.2026
Das gemeinsame Mahngericht bearbeitet die Mahnanträge aus dem Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen im Datenträgeraustauschverfahren, Belegleseverfahren, Verfahren der sonstigen Datenfernübertragung und im Online-Mahnverfahren.