Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und Landesplanung

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die …

Artikel 1 Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5481/1#abs-1 (1) Die vertragschließenden Länder stimmen darin überein, Fragen der Raumordnung und Landesplanung von grundsätzlicher und länderübergreifender Bedeutung gemeinsam zu beraten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5481/1#abs-2 (2) Im grenznahen Raum zwischen Sachsen und Thüringen sollen alle Aufgaben der Raumordnung und Landesplanung, einschließlich der Regionalplanung, die über das Gebiet eines der vertragschließenden Länder unmittelbar oder mittelbar auf das Gebiet des anderen vertragschließenden Landes hinauswirken, in ständiger Zusammenarbeit wahrgenommen werden.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5481/1#abs-3 (3) Zum grenznahen Raum zwischen Sachsen und Thüringen gehören die in der Anlage aufgeführten Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5481/1#abs-4 (4) Durch Gebietsreform neugebildete Gebietskörperschaften treten an die Stelle ihrer Rechtsvorgänger.

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