Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Landesplanung im Raum Halle-Leipzig

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die …

Artikel 5 Zusammenarbeit der Träger der Regionalplanung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5480/5#abs-1 (1) Die für den Raum Halle-Leipzig zuständigen Träger der Regionalplanung arbeiten bei der Regionalplanung zusammen, soweit diese die Entwicklung im benachbarten Raum des anderen Landes beeinflussen kann.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5480/5#abs-2 (2) Hierzu sollen die Träger der Regionalplanung

sich regelmäßig über den jeweiligen Stand ihrer Regionalplanung unterrichten,

zur Erarbeitung gemeinsamer Planungsgrundlagen und Abstimmung der Regionalplanung nach Maßgabe der Artikel 6 bis 8 zusammenwirken.

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