Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die gemeinsame berufsständische Versorgung der Mitglieder der Sächsischen Landesapothekerkammer und der Mitglieder der Landesapothekerkammer Thüringen
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die …Artikel 13 Leistungen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5345/13#abs-1 (1) Das Versorgungswerk kann nach Maßgabe der Satzung wiederkehrende Versorgungsleistungen und einmalige Leistungen mit Rechtsanspruch sowie freiwillige Leistungen gewähren. Die Leistungen werden durch Bescheid festgesetzt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5345/13#abs-2 (2) Die Versorgungsanrechte sollen nach Maßgabe der Satzung der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Versorgungswerks angepaßt werden.