Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zum Schutz gefährdeter Vogelarten auf der Talsperre Pöhl im Vogtlandkreis
Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zum Schutz gefährdeter Vogelarten auf der …§ 3 Schutzzweck
Stand: 26.08.2026
Der Schutzzweck ist die Gewährleistung der Nutzbarkeit des Gewässers als bedeutenden Rastplatz-, Ruhe- und Rückzugsraum für die in § 2 aufgeführten Vogelarten während der Zeit des Vogelzuges und des Winteraufenthaltes am Rastgewässer.