nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 SN-5030 (Sachsen) — Schutzzweck

Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zum Schutz gefährdeter Vogelarten auf der Talsperre Pöhl im Vogtlandkreis

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Schutzzweck ist die Gewährleistung der Nutzbarkeit des Gewässers als bedeutenden Rastplatz-, Ruhe- und Rückzugsraum für die in § 2 aufgeführten Vogelarten während der Zeit des Vogelzuges und des Winteraufenthaltes am Rastgewässer.