Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zum Schutz gefährdeter Vogelarten auf der Talsperre Pöhl im Vogtlandkreis

Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zum Schutz gefährdeter Vogelarten auf der …

§ 2 Schutzgegenstand

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Der Schutzgegenstand sind insbesondere die Vogelarten Schwarzhalstaucher, Rothalstaucher, Sterntaucher, Prachttaucher, Krickente, Knäckente, Stockente, Spießente, Schnatterente, Pfeifente, Löffelente, Reiherente, Tafelente, Bergente, Schellente, Samtente, Trauerente, Mittel-, Gänse- und Zwergsäger, die Watvögel Kiebitz und Kiebitzregenpfeifer, der Strandläufer der Gattung Calidris, der Wasserläufer der Gattung Tringa, die Bekassine und der Große Brauchvogel.

§ 1 § 3