Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden über die Ausweisung eines Fischschonbezirks „Lachsbachmündung“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden über die Ausweisung eines Fischschonbezirks …§ 4
Stand: 26.08.2026
Der Fischschonbezirk wird von der Fischereibehörde mit Schildern gekennzeichnet.