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Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden über die Ausweisung eines Fischschonbezirks „Lachsbachmündung“
Landesrecht Sachsen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Der Fischschonbezirk wird von der Fischereibehörde mit Schildern gekennzeichnet.