Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …§ 3 Inkrafttreten
Stand: 06.02.1999
Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist in Kraft.
Dresden, den 14. Dezember 1998
Regierungspräsidium Dresden
Dr. Weidelener
Regierungspräsident