Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt
Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt§ 11 Satzung
Stand: 26.08.2026
Die nähere Ausgestaltung der Stiftung wird durch eine Satzung geregelt, die vom Stiftungsrat erlassen wird.