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§ 11 SN-4870 (Sachsen) — Satzung

Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die nähere Ausgestaltung der Stiftung wird durch eine Satzung geregelt, die vom Stiftungsrat erlassen wird.