Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Errichtung und Neuabgrenzung der Bezirke der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Errichtung der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen vom 16. Dezember 1991 (SächsGVBl. S. 460) außer Kraft.

Dresden, den 6. Mai 1998

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit

Dr. Kajo Schommer

§ 1