Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Errichtung und Neuabgrenzung der Bezirke der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur …§ 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3793/1#abs-1 (1) Die Industrie- und Handelskammer Chemnitz mit Sitz in Chemnitz umfasst das Gebiet der Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis, Zwickau sowie der Kreisfreien Stadt Chemnitz.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3793/1#abs-2 (2) Die Industrie- und Handelskammer Dresden mit Sitz in Dresden umfasst das Gebiet der Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie der Kreisfreien Stadt Dresden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3793/1#abs-3 (3) Die Industrie- und Handelskammer Leipzig mit Sitz in Leipzig umfasst das Gebiet der Landkreise Leipzig und Nordsachsen sowie der Kreisfreien Stadt Leipzig.