Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Errichtung der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen vom 16. Dezember 1991 (SächsGVBl. S. 460) außer Kraft.
Dresden, den 6. Mai 1998
Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer