Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen und anderen Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen …

§ 9 Außerkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt entgegenstehendes oder entsprechendes Recht der ehemaligen DDR außer Kraft, insbesondere die 4. Durchführungsbestimmung zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem – Bildung und Erziehung im zweisprachigen Gebiet der Bezirke Cottbus und Dresden – vom 20. Dezember 1968 (Gesetzblatt II der DDR, 1969 S. 33).

§ 8 § 10