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§ 9 SN-3578 (Sachsen) — Außerkrafttreten

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen und anderen Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt entgegenstehendes oder entsprechendes Recht der ehemaligen DDR außer Kraft, insbesondere die 4. Durchführungsbestimmung zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem – Bildung und Erziehung im zweisprachigen Gebiet der Bezirke Cottbus und Dresden – vom 20. Dezember 1968 (Gesetzblatt II der DDR, 1969 S. 33).