Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen und anderen Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen …§ 10 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 22. Juni 1992
Die Staatsministerin für Kultus
Stefanie Rehm