Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen und anderen Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen …

§ 7 Begriff „Andere Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet“

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Andere Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet sind solche, die sorbischen Sprachunterricht anbieten, bei denen aber sorbisch nicht Unterrichtssprache ist.

§ 6 § 8