Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen und anderen Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen …§ 7 Begriff „Andere Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet“
Stand: 26.08.2026
Andere Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet sind solche, die sorbischen Sprachunterricht anbieten, bei denen aber sorbisch nicht Unterrichtssprache ist.