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§ 7 SN-3578 (Sachsen) — Begriff „Andere Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet“

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen und anderen Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Andere Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet sind solche, die sorbischen Sprachunterricht anbieten, bei denen aber sorbisch nicht Unterrichtssprache ist.