Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

Verordnung der Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Änderung von …

§ 4

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die Kosten für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 1 sind mit den dafür festgesetzten Gebühren, im übrigen mit den Schlüsselzuweisungen nach dem Gesetz über einen Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen in der jeweils geltenden Fassung gedeckt.

§ 3 § 5