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Verordnung der Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Änderung von …

§ 5

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1996 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 10. September 1991 (SächsGVBl. S. 352) außer Kraft.

Dresden, den 23. Juli 1996

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister des Innern

In Vertretung

Hubert Wicker

Staatssekretär

§ 4