Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
Verordnung der Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Änderung von …§ 5
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1996 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 10. September 1991 (SächsGVBl. S. 352) außer Kraft.
Dresden, den 23. Juli 1996
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister des Innern
In Vertretung
Hubert Wicker
Staatssekretär