Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
Verordnung der Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Änderung von …§ 1
Stand: 26.08.2026
Für den Vollzug des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen und der hierzu erlassenen Ausführungsvorschriften sind die Landratsämter und Kreisfreien Städte als untere Verwaltungsbehörden zuständig, soweit in § 2 nichts anderes bestimmt ist.