Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

Verordnung der Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Änderung von …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Für den Vollzug des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen und der hierzu erlassenen Ausführungsvorschriften sind die Landratsämter und Kreisfreien Städte als untere Verwaltungsbehörden zuständig, soweit in § 2 nichts anderes bestimmt ist.

§ 2