Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
Verordnung der Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Änderung von …§ 2
Stand: 26.08.2026
Für die verbindliche Feststellung von Familiennamen nach § 8 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen ist die Landesdirektion Sachsen zuständig.