Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Voraussetzungen und das Verfahren der Zulassung privater Kontrollstellen nach dem Lebensmittelspezialitätengesetz und dem Markengesetz
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die …§ 4 In-Kraft-Treten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 27. November 2000
Der Staatsminister
für Umwelt und Landwirtschaft
Steffen Flath