Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Voraussetzungen und das Verfahren der Zulassung privater Kontrollstellen nach dem Lebensmittelspezialitätengesetz und dem Markengesetz

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die …

§ 4 In-Kraft-Treten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 27. November 2000

Der Staatsminister

für Umwelt und Landwirtschaft

Steffen Flath

§ 3