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§ 4 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die … (Sachsen) — In-Kraft-Treten

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Voraussetzungen und das Verfahren der Zulassung privater Kontrollstellen nach dem Lebensmittelspezialitätengesetz und dem Markengesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 28.12.2009 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 27. November 2000

Der Staatsminister

für Umwelt und Landwirtschaft

Steffen Flath