Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Ernährungssicherstellung und der Ernährungsvorsorge
Gesetz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Ernährungssicherstellung und der …§ 2 In-Kraft-Treten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 21. Juni 1999
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister
für Umwelt und Landwirtschaft
Dr. Rolf Jähnichen