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Gesetz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Ernährungssicherstellung und der …

§ 2 In-Kraft-Treten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 21. Juni 1999

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister

für Umwelt und Landwirtschaft

Dr. Rolf Jähnichen

§ 1