Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Ernährungssicherstellung und der Ernährungsvorsorge
Gesetz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Ernährungssicherstellung und der …§ 1 Zuständigkeit nach der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3115/1#abs-1 (1) Zuständige Behörden im Sinne des § 4 der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung (EWMV) vom 1. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3674) sind die Landkreise und Kreisfreien Städte. Sie leiten die Meldungen an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie weiter, das die erhobenen Daten informationstechnisch erfasst und für Zwecke der Ernährungssicherstellung und der Ernährungsvorsorge auswertet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3115/1#abs-2 (2) Die Aufgaben der Landkreise und Kreisfreien Städte nach Absatz 1 Satz 1 sind Weisungsaufgaben. Das Weisungsrecht ist nicht beschränkt. Fachaufsichtsbehörden sind das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.