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§ 2 SN-3115 (Sachsen) — In-Kraft-Treten

Gesetz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Ernährungssicherstellung und der Ernährungsvorsorge

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 21. Juni 1999

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister

für Umwelt und Landwirtschaft

Dr. Rolf Jähnichen