Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über das Wappen des Freistaates Sachsen
Gesetz über das Wappen des Freistaates Sachsen§ 2
Stand: 26.08.2026
Für die Gestaltung der Wappen sind die Muster maßgebend, die diesem Gesetz als Anlage beigefügt sind. Die farbigen Muster werden im Sächsischen Staatsarchiv verwahrt.