Für die Gestaltung der Wappen sind die Muster maßgebend, die diesem Gesetz als Anlage beigefügt sind. Die farbigen Muster werden im Sächsischen Staatsarchiv verwahrt.
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Für die Gestaltung der Wappen sind die Muster maßgebend, die diesem Gesetz als Anlage beigefügt sind. Die farbigen Muster werden im Sächsischen Staatsarchiv verwahrt.