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Gesetz über das Wappen des Freistaates Sachsen

§ 1

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3082/1#abs-1 (1) Das kleine Wappen des Freistaates Sachsen zeigt im neunmal von Schwarz und Gold geteiltem Schild einen schrägrechten grünen Rautenkranz.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3082/1#abs-2 (2) Ein großes Staatswappen des Freistaates Sachsen kann durch besonderes Gesetz bestimmt werden.

§ 2