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Staatsvertrag über den Ostdeutschen Sparkassen- und GiroverbandEingangsformel
Stand: 27.08.2026
Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
der Freistaat Sachsen und
das Land Sachsen-Anhalt
schließen im Bewußtsein der Verantwortung für eine funktionsfähige öffentlich-rechtliche Verbandsstruktur der Sparkassen und ihrer Träger sowie im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen und der Beachtung der regionalen Interessen nachstehenden
Staatsvertrag: