Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
der Freistaat Sachsen und
das Land Sachsen-Anhalt
schließen im Bewußtsein der Verantwortung für eine funktionsfähige öffentlich-rechtliche Verbandsstruktur der Sparkassen und ihrer Träger sowie im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen und der Beachtung der regionalen Interessen nachstehenden
Staatsvertrag: