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Eingangsformel SN-2336 (Sachsen)

Staatsvertrag über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,

der Freistaat Sachsen und

das Land Sachsen-Anhalt

schließen im Bewußtsein der Verantwortung für eine funktionsfähige öffentlich-rechtliche Verbandsstruktur der Sparkassen und ihrer Träger sowie im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen und der Beachtung der regionalen Interessen nachstehenden

Staatsvertrag: