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Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen

Artikel 2

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2220/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2220/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 29 Abs. 2 und 4 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.

Dresden, den 9. Dezember 1993

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

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