Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen
Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende FernsehenArtikel 2
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2220/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2220/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 29 Abs. 2 und 4 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.
Dresden, den 9. Dezember 1993
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf