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Artikel 2 SN-2220 (Sachsen)

Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 29 Abs. 2 und 4 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.

Dresden, den 9. Dezember 1993

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf