Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen
Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende FernsehenArtikel 1
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2220/1#abs-1 (1) Der Erklärung des Einverständnisses des Freistaates Sachsen gegenüber der Bundesregierung zu dem am 5. Mai 1989 vom Europarat zur Zeichnung und zur Ratifikation ausgelegten und am 9. Oktober 1991 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2220/1#abs-2 (2) Die Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages vom 31. August 1991 (SächsGVBl. S. 426), des ZDF-Staatsvertrages vom 31. August 1991 (SächsGVBl. S. 437) und des Gesetzes über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen vom 27. Juni 1991 (SächsGVBl. S. 178) bleiben unberührt.