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Sächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung

§ 6 Dauer und Gliederung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Der Lehrgang gliedert sich in einen praktischen Teil von 18 Monaten und einen theoretischen Teil von 6 Monaten. Die Einstellungsbehörde kann die Lehrgangsdauer im Einzelfall verlängern. Die Einzelheiten, insbesondere zur Ausgestaltung des praktischen und theoretischen Lehrgangsteils, ergeben sich aus den Anlagen 1 und 2.

§ 5 § 7