Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung
Sächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung§ 6 Dauer und Gliederung
Stand: 26.08.2026
Der Lehrgang gliedert sich in einen praktischen Teil von 18 Monaten und einen theoretischen Teil von 6 Monaten. Die Einstellungsbehörde kann die Lehrgangsdauer im Einzelfall verlängern. Die Einzelheiten, insbesondere zur Ausgestaltung des praktischen und theoretischen Lehrgangsteils, ergeben sich aus den Anlagen 1 und 2.