nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 6 SN-21457 (Sachsen) — Dauer und Gliederung

Sächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Lehrgang gliedert sich in einen praktischen Teil von 18 Monaten und einen theoretischen Teil von 6 Monaten. Die Einstellungsbehörde kann die Lehrgangsdauer im Einzelfall verlängern. Die Einzelheiten, insbesondere zur Ausgestaltung des praktischen und theoretischen Lehrgangsteils, ergeben sich aus den Anlagen 1 und 2.