Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung
Sächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung§ 16 Anmeldung zur Lehrgangsprüfung
Stand: 26.08.2026
Die oder der Prüfungsbewerbende hat sich bis zum Ablauf der öffentlich bekanntgemachten Anmeldefrist unter Verwendung eines Anmeldeformulars nach Anlage 3 bei der Prüfungsbehörde anzumelden. Die ausgefüllten Nachweise gemäß den Anlagen 4 bis 6 sowie eine Kopie je eines von der oder dem Prüfungsbewerbenden angefertigten Kontrollberichts zu den für die praktische Prüfung relevanten Objekten gemäß § 24 Absatz 1 sind der Prüfungsanmeldung beizufügen.