Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung
Sächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung§ 14 Prüfungstermine
Stand: 26.08.2026
Die Prüfungstermine und die Anmeldefrist zur Lehrgangsprüfung sind von der Prüfungsbehörde öffentlich bekannt zu machen. Die Anmeldefrist endet 8 Wochen vor Beginn der Lehrgangsprüfung.