Die Prüfungstermine und die Anmeldefrist zur Lehrgangsprüfung sind von der Prüfungsbehörde öffentlich bekannt zu machen. Die Anmeldefrist endet 8 Wochen vor Beginn der Lehrgangsprüfung.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Prüfungstermine und die Anmeldefrist zur Lehrgangsprüfung sind von der Prüfungsbehörde öffentlich bekannt zu machen. Die Anmeldefrist endet 8 Wochen vor Beginn der Lehrgangsprüfung.