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§ 14 SN-21457 (Sachsen) — Prüfungstermine

Sächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Prüfungstermine und die Anmeldefrist zur Lehrgangsprüfung sind von der Prüfungsbehörde öffentlich bekannt zu machen. Die Anmeldefrist endet 8 Wochen vor Beginn der Lehrgangsprüfung.