Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Sächsische Schweiz – linkselbisch“

Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes …

§ 4 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung tritt am Tag nach Ablauf der Auslegungsfrist (vergleiche § 3 Absatz 1) in Kraft.

Dresden, den 16. August 2021

Landesdirektion Sachsen

Kraushaar

Präsidentin

Hinweis:

Die unter § 2 Absätze 3 bis 6 benannten Anlagen 1 bis 4 als Bestandteil dieser Verordnung können aus Platzgründen nicht in diesem Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt abgedruckt werden. Sie sind einsehbar auf der Homepage der Landesdirektion Sachsen unter www.lds.sachsen.de/umwelt , Rubrik Oberflächenwasser & Hochwasserschutz, Hochwasserentstehungsgebiete.

§ 3